Wir werden nicht länger zulassen, dass Leiharbeitnehmer als „Beschäftigte zweiter Klasse“ behandelt werden

Leiharbeitnehmer werden als „Beschäftigte zweiter Klasse“ behandelt

 

Leiharbeit genießt ein schlechtes Image. Fast 50 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bewerten Leiharbeit als “negativ” bis “sehr negativ”. Dabei ist Leiharbeit noch vor Teilzeit und einer befristeten Anstellung die unbeliebteste Beschäftigungsform, laut der Tabelle der Hans-Böckler-Stiftung. Und das nicht ohne Grund:

Niedriglöhne sind für die Beschäftigten in Leiharbeit Normalität. Sie erhalten bei gleicher Qualifikation und gleichen Aufgaben durchschnittlich 20 bis 40 Prozent weniger Lohn und Gehalt als Beschäftigte in Festanstellung.

Hinzu kommen weniger Urlaub, kürzere Kündigungsfristen und die Ausgrenzung aus Firmenrente, vermögenswirksamen Leistungen und betrieblichen Gratifikationssystemen.

Ein weiteres Charakteristikum der Leiharbeitsbranche ist die erhöhte Unfallhäufigkeit. Bestimmungen des Arbeitsschutzes werden häufig nicht eingehalten beziehungsweise nicht kontrolliert.

 

 


Durch den gezielten Einsatz von Leiharbeit sollen ganze Belegschaften an unsichere Arbeitsbedingungen gewöhnt werden

Die durch Leiharbeit erzwungene Unsicherheit betrifft alle: Die Unternehmer nennen es “Flexibiliät”, wir nennen es “Unsicherheit” …


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