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Ende März will der Bundestag über den Gesetzesentwurf zur „Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung“ (AÜG) abstimmen. Die IG Metall kritisiert den Entwurf als mangelhaft. Entgegen der Ankündigung werden die neuen Regelungen den Missbrauch von Leiharbeit nicht verhindern. Stattdessen wird die Diskriminierung in den Betrieben zementiert. Das weltweit gültige Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit soll den Leiharbeitnehmern in Deutschland also weiter vorenthalten werden.
Die IG Metall hat dem Bundestag eine schriftliche Stellungnahme zur geplanten Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vorgelegt. Darin wird der Gesetzgeber aufgefordert, Lohndumping in der Leiharbeit zu stoppen und Abweichungen vom Grundsatz „Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“ künftig auszuschließen.
Der Autobauer Daimler will in seinem Werk in Untertürkheim 100 Leiharbeitnehmer übernehmen und rund 200 weitere Stellen schaffen. Anders BMW: Das Unternehmen will trotz Rekordergebnissen und bester Auftragslage noch stärker als bisher auf Leiharbeit setzen.
Einem Bericht des ZDF-Magazins Frontal21 zufolge hat ein Dortmunder Leiharbeitsunternehmen Beschäftigte bei ihrer Einstellung ohne ihr Wissen Mitgliedsanträge bei der Christlichen Gewerkschaft unterschreiben lassen. Auf Nachfrage bei 100 Leiharbeitnehmern, wussten nur 4 von ihrer Mitgliedschaft.
Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kommt zu dem Schluss, dass sich unsichere Beschäftigung negativ auf die psychische Gesundheit auswirkt. Leiharbeitnehmer fühlen sich demnach häufiger vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen als alle anderen Beschäftigten.
Das Bundesarbeitsgericht hat die schriftliche Begründung seines Urteils gegen die christliche Tarifgemeinschaft CGZP veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die Dumpinglohntarifverträge der Organisation von Beginn an nichtig waren. Leiharbeitnehmer, die nach diesen Tarifen bezahlt wurden, können nun Löhne nachfordern.
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Dieser Newsletter ist ein Service der IG Metall. Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes ist die IG Metall, Berthold Huber, Erster Vorsitzender der IG Metall, Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt am Main. Internet: www.igmetall.de. Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 6 TDG und § 10 MDStV: Dieter Wesp.
Redaktion: Michael Faißt und wegewerk GmbH
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