Die Gründung der Initiative “Gleiche Arbeit – Gleiches Geld” Anfang Mai sorgte für ein großes Medienecho. Keine große deutsche Tageszeitung, kein Rundfunk- oder Fernsehsender der nicht berichtete. In der folgenden öffentlichen Debatte mussten alle Parteien und Arbeitgeberverbände zu den Forderungen der IG Metall Stellung beziehen.
Einen Monat nach ihrer Gründung kann die Initiative „Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“ einen ersten greifbaren politischen Erfolg vorweisen: Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) reagierte auf die öffentliche Debatte und legte einen „Diskussionsentwurf“ für ein neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vor. Dem Vernehmen nach lässt dieser zwar einige zentrale Forderungen der IG Metall unerfüllt, verspricht jedoch eine erste rechtliche Verbesserungen für Leiharbeitnehmer.
Vor Gewerkschaftsvertretern stellt Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine baldige Neuauflage des Leiharbeitsgesetzes in Aussicht. Beinahe gleichzeitig erklären Arbeitgeberverbände der Leiharbeitsbranche, eine bessere Entlohnung von Leiharbeit sei grundsätzlich möglich.
Eine Stelle zu finden sei auch für einen Leiharbeitnehmer erst einmal “eine gute Sache“, erklärt Daniel Salewski, Gewerkschaftssekretär der IG Metall Siegen-Wittgenstein, in der WDR-Sendung “Lokalzeit”. Man müsse jedoch ein großes “Aber” anhängen. Die Chance, dass Leiharbeitskräfte nach ihrem Einsatz übernommen werden, sei “sehr gering”. Seine Forderung: Den “Equal-Pay”-Grundsatz, also das Recht auf gleiche Bezahlung für alle Leiharbeitnehmer.
Der Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie, Gesamtmetall, hat sich erstmals für einen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche ausgesprochen. Auch gegenüber kleinen Korrekturen der Leiharbeitsgesetze zeigt sich der Verband erstmals aufgeschlossen. Ein Recht auf gleiche Bezahlung lehnt er jedoch weiterhin ab.
Mit der Ausweitung prekärer Beschäftigung wird es für junge Menschen in Deutschland immer schwerer, ihr Leben zu planen. Das Resultat: Die Geburtenrate sinkt und es steigt die Zahl derer, die nicht angemessen für ihr Alter vorsorgen können. Beschäftigung abzusichern steht daher ganz oben auf der Tagesordnung der deutschen Gewerkschaften.
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Dieser Newsletter ist ein Service der IG Metall. Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes ist die IG Metall, Berthold Huber, Erster Vorsitzender der IG Metall, Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt am Main. Internet: www.igmetall.de. Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 6 TDG und § 10 MDStV: Dieter Wesp.
Redaktion: Michael Faißt und wegewerk GmbH
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Um den Missbrauch in der Leiharbeit zu beenden, müssen die deutschen Leiharbeitsgesetze mit EU-Recht in Einklang gebracht werden. Fordern Sie die Politik auf zu handeln!
Bei gleicher Arbeit und gleicher Qualifikation verdienen Leiharbeitnehmer in Deutschland bis zu 45 Prozent weniger als ihre fest angestellten Kollegen. Das verstößt gegen Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte!
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