Die Wiedereinstellungssperre sollte verhindern, dass Leiharbeitnehmer/innen je nach Aufftragslage der Leiharbeitsfirma wiederholt gekündigt und wieder eingestellt werden. Denn auch dies verlagert das Beschäftigungsrisiko einseitig auf die Leiharbeitnehmer/innen. Die Wiedereinstellungssperre wurde im Jahre 2004 aufgehoben.
Bei Problemen können sich Leiharbeitnehmer vertrauensvoll an die IG Metall wenden. Wir sind an 164 Orten präsent: http://www.igmetall.de/regional/