Die Überlassungshöchstdauer ist die gesetzlich festgelegte maximale Zeitspanne, für die ein/e Leiharbeitnehmer/in von einem Verleiher an einen Entleiher verliehen werden kann. Seit der erstmaligen gesetzlichen Regelung der Leiharbeit durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 1972 hat es ständige Ausweitungen der maximalen Überlassungsdauer gegeben. Lag sie Anfangs noch bei drei Monaten, sind heute bis zu zwei Jahre erlaubt.
Bei Problemen können sich Leiharbeitnehmer vertrauensvoll an die IG Metall wenden. Wir sind an 164 Orten präsent: http://www.igmetall.de/regional/