Selbstverständlich dürfen Leiharbeitnehmer die Arbeit für eine Verbesserung ihrer Arbeits- und Entgeltbedingungen niederlegen.
Auch bei einem Arbeitskampf im Entleihbetrieb dürfen Leiharbeitnehmer Ihre Arbeit verweigern. Der Verleihbetrieb muss trotzdem das Entgelt weiterzahlen. Er kann die Leiharbeitnehmer jedoch für die Dauer des Streiks in einem anderen – nicht bestreikten Betrieb – einsetzen.
Bei Problemen während eines Streiks können sich Leiharbeitnehmer vertrauensvoll an die IG Metall wenden. Wir sind an 164 Orten präsent: http://www.igmetall.de/regional/