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Stammbelegschaft

Zur Stammbelegschaft gehören diejenigen Arbeitnehmer, die nicht an andere Arbeitgeber verliehen werden. Meist handelt es sich um ein klassisches Normalarbeitsverhältnis.

In vielen Entleihbetrieben werden Angehörige der Stammbelegschaft durch Leiharbeitnehmer ersetzt. Für den Entleiher hat das den Vorteil, dass er weniger Lohn und Gehalt zahlen muss. Außerdem kann er die Leiharbeitnehmer an das Verleihunternehmen zurückschicken, wenn er er sich nicht mehr benötigt.

 

Bei Problemen können sich Leiharbeitnehmer vertrauensvoll an die IG Metall wenden. Wir sind an 164 Orten präsent: http://www.igmetall.de/regional/

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