Bei Staffellöhnen in der Leiharbeit orientiert sich die Bezahlung an dem jeweiligen Berufsbild, in das die Leiharbeitskraft vermittelt wird. Wird eine Leiharbeitskraft entsprechend ihrer Ausbildung oder Zusatzqualifkation eingesetzt, erhält sie einen höheren Stundenlohn. Wird die Leiharbeitskraft für eine Hilfstätigkeit eingesetzt werden, fällt die Entlohnung niedriger aus.
Besser nicht!
Von derartigen Vereinbarungen ist abzuraten, da der Beschäftigte keinen Einfluss auf die ihm zugewiesenen Tätigkeiten besitzt. Zudem bekommen Leiharbeitskräfte nur den geringeren Stundenlohn bei Urlaubstagen, im Krankheitsfall oder bei Nichteinsatzzeiten vergütet.
Bei Fragen zum Thema Staffellohn können sich Leiharbeitnehmer vertrauensvoll an die IG Metall wenden. Wir sind an 164 Orten präsent: http://www.igmetall.de/regional/