7,5 Millionen Menschen in Deutschland sind arm trotz Arbeit. Das Ziel eines Mindestlohns ist es, eine verbindliche Lohnuntergrenze festzulegen, um den Beschäftigten ein Existenz sicherndes Einkommen zu gewährleisten. Hierzu hat der Deutsche Gewerkschaftsbund eine Mindestlohnkampagne gestartet.
Die wichtigsten Argumente zum Mindestlohn:
Auf Betreiben der Gewerkschaften des iGZ und des heutigen BAP war es möglich, einen gesetzlichen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche durchzusetzen. Dieser trat am 1. Januar 2012 in Kraft und sichert Leiharbeitnehmern im Westen 7,89 Euro, im Osten 7,01 Euro pro Stunde zu – sofern sie nicht zu einem Haustarif arbeiten. Ein verhandelter Haustarifvertrag hat nämlich Vorrang vor der gesetzlichen Regelung und kann die Bezahlung höher, aber auch wesentlich niedriger ansetzen. Um den Mindestlohn zu umgehen, weichen daher immer mehr Leiharbeitgeber auf Werkverträge aus. Anders als die Mindestlöhne für andere Branchen ist der für die Leiharbeit nicht im Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), sondern im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgeschrieben.
Bei Problemen können sich Leiharbeitnehmer vertrauensvoll an die IG Metall wenden. Wir sind an 164 Orten präsent: http://www.igmetall.de/regional/