“Equal Pay” ist der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit. In Bezug auf Leiharbeit bedeutet das: Leiharbeitnehmern soll das gleiche Entgelt gezahlt werden, wie es vergleichbaren Arbeitnehmern des Entleihbetriebs gezahlt wird. In Deutschland gibt es nach § 9 Abs. 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sogar ein gesetzliches Verbot von ungleicher Bezahlung. Von diesem Verbot darf jedoch mittels arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf einen Tarifvertrag abgewichen werden.
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