Sofern der Arbeitsort im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich festgelegt ist, bestimmt der Arbeitgeber den Einsatzort. Welche Entfernungen zumutbar sind, hängt von der Formulierung im Arbeitsvertrag ab. Wird beispielsweise die Erbringung der Arbeitsleistung im Raum Frankfurt vereinbart, kann der Leiharbeitnehmer nicht verpflichtet werden, einen Einsatz in Berlin anzunehmen.
Bei Fragen zum Thema Arbeitsort können sich Leiharbeitnehmer vertrauensvoll an die IG Metall wenden. Wir sind an 164 Orten präsent: http://www.igmetall.de/regional/