Die CGZP ist eine Tarifgemeinschaft aus ursprünglich sechs, mittlerweile aus nur noch drei sogenannten Christlichen Gewerkschaften. Die CGZP schloss im Jahr 2003 den ersten bundesweiten Tarifvertrag für Leiharbeitsunternehmen mit einem Leiharbeitgeberverband und unterlief damit den im AÜG vorgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz. Deshalb konnte auch die DGB-Tarifgemeinschaft in den Tarifverhandlungen keine Gleichbehandlung der Beschäftigten mehr durchsetzen.
Nach einer Überprüfung der Tariffähigkeit der CGZP vor dem Arbeitsgericht Berlin, angestoßen vom Land Berlin und der Gewerkschaft ver.di, wurde der CGZP die Tariffähigkeit im Jahr 2012 aberkannt. Damit wurden alle von ihr abgeschlossenen Tarifverträge ungültig, wodurch sich die Arbeitsbedingungen der betroffenen Leiharbeitnehmer zunächst wesentlich verbessert haben.
Bei Problemen können sich Leiharbeitnehmer vertrauensvoll an die IG Metall wenden. Wir sind an 164 Orten präsent: http://www.igmetall.de/regional/