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CGZP

Die CGZP ist eine Tarifgemeinschaft aus ursprünglich sechs, mittlerweile aus nur noch drei sogenannten Christlichen Gewerkschaften. Die CGZP schloss im Jahr 2003 den ersten bundesweiten Tarifvertrag für Leiharbeitsunternehmen mit einem Leiharbeitgeberverband und unterlief damit den im AÜG vorgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz. Deshalb konnte auch die DGB-Tarifgemeinschaft in den Tarifverhandlungen keine Gleichbehandlung der Beschäftigten mehr durchsetzen. 

Nach einer Überprüfung der Tariffähigkeit der CGZP vor dem Arbeitsgericht Berlin, angestoßen vom Land Berlin und der Gewerkschaft ver.di, wurde der CGZP die Tariffähigkeit im Jahr 2012 aberkannt. Damit wurden alle von ihr abgeschlossenen Tarifverträge ungültig, wodurch sich die Arbeitsbedingungen der betroffenen Leiharbeitnehmer zunächst wesentlich verbessert haben.

 

  • Tarifverträge der DGB Tarifgemeinschaft … 
  • Vergleich der verschiedenen Tarifverträge …(pdf)
  • Beitrag der Polit-Sendung Kontraste zum Thema “Betrogene Arbeitnehmer – Dumpinglöhne in der Zeitarbeit” …
  • REPORT MAINZ: Überprüfung der Tariffähigkeit der CGZP
  • Evangelischer Pressdienst: CGZP ohne kirchliche Verbindung
  • Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit der CGZP als Spitzenorganisation (NZA 2008 Heft 8) (pdf)

 

Bei Problemen können sich Leiharbeitnehmer vertrauensvoll an die IG Metall wenden. Wir sind an 164 Orten präsent: http://www.igmetall.de/regional/

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