Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister ist ein Leiharbeitgeberverband. Zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem BAP besteht ein Tarifvertrag. Im Jahr 2011 wurde der BAP gegründet – er ging aus dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) hervor. Der Vorgängerverband AMP hatte Dumping-Tarifverträge mit dem sogenannten christlichen Gewerkschaften (CGZP) abgeschlossen. Diese Tarifverträge wurden gerichtlich für ungültig erklärt.
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