Eine Abfindung im arbeitsrechtlichen Sinn ist eine einmalige Ausgleichszahlung, die ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Abfindung kann sich aus § 1 a Kündigungsschutzgesetz, einem Tarifvertrag, einem
Sozialplan oder einem Vergleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben.
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