Inga ist seit dem Abschluss ihrer Ausbildung als Leiharbeiterin tätig. Als gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte wird sie trotz ihrer beruflichen Qualifikation am Arbeitsplatz klein gehalten. Die Diskriminierung von Leiharbeitern ist ihr ein Begriff – ganz im Gegensatz zu Wertschätzung und beruflicher Weiterentwicklung.
Aus welchem Grund arbeiten Sie als Leiharbeitnehmerin?
Ich bin auf die Leiharbeit angewiesen, weil ich in einer Firma, in der ich mich persönlich gut aufgehoben fühle, nicht fest angestellt werde. Die größeren Firmen gehen außerdem fast alle nur noch den Weg über Leiharbeitsfirmen.
Ich arbeite seit meiner Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte ununterbrochen bei mittlerweile zwei verschiedenen Leiharbeitsfirmen. In der Firma wird man “der ANÜ” genannt (dies steht für Arbeitnehmerüberlassung). Für die Festangestellten hat man bei örtlichen Restaurants oder Kantinen Sonderpreise für Mittagsessen ausgehandelt. Während der Festangestellte 2,70 Euro für ein Mittagessen zahlt, muss ein Leiharbeitnehmer 5 Euro bezahlen. Bei etwa 45 Prozent weniger Verdienst ist doch die Ungerechtigkeit vorprogrammiert. Über Firmenpolitik und sämtliche Neuerungen innerhalb des Unternehmens wird man nur als Festangestellter informiert. Feedbackgespräche wurden mit uns Leiharbeitern erst gar nicht geführt. Selbst eine Kündigung verläuft ganz respektlos und unmenschlich: Am 24.09.2012 erfuhr ich, dass ich am 27.09.2012 nicht mehr zur Arbeit kommen brauche. Man wird behandelt wie ein Mensch zweiter Klasse. Dies macht sich nicht nur innerhalb der Firma bemerkbar, sondern auch im privaten Umfeld. Man verliert an Selbstbewusstsein und traut sich eine eigene Meinung kaum noch zu. Die psychische Anspannung ist groß und wächst von Tag zu Tag, da jeder Arbeitstag auch immer der letzte gewesen sein kann.
Eine feste Regelung für die Einstellung von Leiharbeitern ab einem bestimmten Arbeitszeitraum ist längst überfällig. Nach einem Jahr Firmenzugehörigkeit sollte einem dieser Anspruch schon zustehen. Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit sollte eine Grundvoraussetzung sein, über die gar nicht mehr erst geredet werden muss. So sollten Gehaltseinstufungen rechtmäßig nach den Qualifikationen des Mitarbeiters vollzogen werden und nicht nach irgendwelchen Betriebszugehörigkeiten.
Es gibt keinen menschlichen Unterschied zwischen Leiharbeitern und Festangestellten. Dies sollte in jeder Firma klar und deutlich gemacht werden. Dass ein Unternehmen in Zeiten von schwankender Auftragslage flexibel in Form von Einstellung und Kündigung sein muss, ist eine Sache. Das dies aber auf dem Rücken von Leiharbeitern über solche Lohnunterschiede ausgetragen wird, ist nicht zu akzeptieren.