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“Nun weiß ich auch, was es heißt, Leiharbeiterin zu sein”

Frau versteckt Gesicht
 

Hanna ist als Produktionshelferin für eine Leiharbeitsfirma tätig und bekommt immer wieder falsche Lohnabrechnungen. Die 48-jährige reklamierte und bekam bis jetzt immer Recht. Doch nun stellt sich die Leiharbeitsfirma komplett quer. Über den Leiharbeitsmelder berichtet sie uns davon.

 

 

Aus welchem Grund arbeiten Sie als Leiharbeitnehmerin?

Ich habe vorher in Teilzeit gearbeitet, das war zu wenig. In der näheren Umgebung gibt es aber keine Vollzeitstellen, die nicht über Leiharbeitsfirmen laufen. Deshalb bin ich seit April 2011 als Produktionshelferin in drei Schichten tätig. Nach Aussagen von Vorgesetzten, Kollegen und meiner Disponentin ist die Entleihfirma auch sehr zufrieden mit mir.

 

Fühlen Sie sich ungerecht behandelt?

Ja. Es gibt große Probleme. Bisher habe ich fast jede monatliche Lohnabrechnung der Leiharbeitsfirma reklamiert. Ohne ersichtlichen Grund wurden mir Stunden abgezogen und dann fehlten auch die Nachtzuschläge. Nach meinen Reklamationen habe ich meistens recht bekommen. Danach wurden mir dann neue, berichtigte Abrechnungen zugeschickt. Im November und Dezember habe ich während meiner regulären Nachtschichtwoche Urlaub beantragt und auch bekommen. In dieser Zeit habe ich keine Nachtzuschläge erhalten, obwohl sie mir zustehen. Das habe ich wieder reklamiert. Ich sollte einen Schichtplan beibringen, damit ich die Nachtzuschläge bekommen würde. Gleichzeitig wurde ich zu einem Gespräch gebeten, in dem geklärt werden sollte, warum ich der Leiharbeitsfirma misstraue. Zunächst schien es, als ob sich die Nachzahlung der Beträge klären ließe. Ein paar Tage später bekam ich jedoch einen Brief, in dem es hieß, dass mir durch die Neuberechnung Nachteile entstehen würden und ich dann Zahlungen zu leisten hätte. Erneut habe ich bei der Leiharbeitsfirma darauf bestanden, dass mir die Zuschläge bezahlt werden. Am nächsten Tag habe ich dann die Information erhalten, dass mich die Kundenfirma mit sofortiger Wirkung abgemeldet habe und ich mich nun in einer “einsatzfreien Zeit” befinde. Ich müsse mich nun täglich sieben Stunden in Bereitschaft (9-16 Uhr) halten und bekomme dafür zwei Stunden bezahlt. Die restlichen fünf Stunden werden von meinem Zeitkonto abgezogen.

Das passiert also, wenn man sich gegen diese Ungerechtigkeiten wehrt und nur auf den eigenen, viel zu geringen Lohn besteht. Ich werde nun gegen diese Praktiken vorgehen und mein Recht einfordern. Ich bin mir sicher, dass ich dadurch die Arbeitsstelle verliere, aber muss man sich denn alles gefallen lassen? Ich bin entsetzt, dass man in unserem Land als Mensch so behandelt wird. Nun weiß ich auch, was es heißt, Leiharbeitnehmerin zu sein.

Anmerk. der Redaktion: Hanna hat einen unbefristeten Vertrag bei Deutschlands größter Leiharbeitsfirma. Die Entleihfirma war nach eigener Aussage immer sehr zufrieden mit ihren Leistungen. Am Tag der Abmeldung erlitt Hanna einen Nervenzusammenbruch, ihr Mann musste sie aus der Entleihfirma abholen. Am nächsten Tag lag eine Abmahnung im Briefkasten. Der Grund: Sie hat sich am Tag der Abmeldung ca. 40min zu spät krank gemeldet.

 

Was erwarten Sie von der Politik?

Von den Politikern erwarte ich, dass sie endlich Gesetze beschließen, die man nicht wieder durch “Hintertürchen” umgehen kann. Weiterhin muss den Unternehmen auferlegt werden, dass sie nach einer Zeit von drei bis sechs Monaten einem Leiharbeiternehmer einen festen Vertrag zum gleichen Lohn geben müssen. Auch die sogenannten Werkverträge müssten anders geregelt werden. Sonst kann ich nur sagen: Armes Deutschland!
 

Was erwarten Sie von Ihrem Arbeitgeber?

Ich erwarte Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, korrekte und für mich verständliche Lohnabrechnungen. Die Unterdrückung muss aufhören und bei Problemen ist mehr Verständnis und Hilfe gefragt. Mit Sätzen, wie: „Man solle es endlich aus dem Kopf bekommen, dass einen die Leiharbeitsfirma bescheißen will“ ist keinem Leiharbeitnehmer geholfen. Da müssen schon Taten folgen.

 

Anmerk. der Redaktion: Hanna hat inzwischen die IG Metall-Rechtsberatung in Anspruch genommen. Die Kolleginnen und Kollegen haben ihre Unterlagen an einen Rechtsanwalt weitergeleitet. In einem ersten Schritt wird gegen die Abmahnung eine schriftliche Gegendarstellung eingereicht.

 

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