CGZP war auch von 2004 bis 2008 nicht tariffähig

10.01.2012 | Landesarbeitsgericht bestätigt Urteil gegen CGZP

CGZP war auch von 2004 bis 2008 nicht tariffähig

Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit [misterQM: photocase.de]

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Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) ist auch in den Jahren 2004 bis 2008 nicht tariffähig gewesen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 9. Januar 2012. Die IG Metall sieht darin die Unrechtmäßigkeit des Vorgehens der CGZP und der kooperierenden Unternehmen erneut bestätigt.

Mit seiner Entscheidung, dass die CGZP auch in den Jahren 2004 bis 2008 nicht tariffähig war, bestätigt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. Mai vergangenen Jahres.

Demnach hätte die CGZP keine Tarifverträge abschließen können. Die Tarifverträge, die in den Jahren 2004, 2006 und 2008 abgeschlossen wurden, sind damit nichtig. Die Leiharbeiter hätten demnach mit Stammbeschäftigten gleichbehandelt werden müssen.

Nicht entschieden worden sei die Frage, ob Arbeitgeber auf die Wirksamkeit der Tarifverträge in der Vergangenheit vertrauen durften, erklärte das Gericht. Dies müsse gegebenenfalls in Rechtsstreitigkeiten untersucht werden, in denen Arbeitnehmer wegen der Unwirksamkeit der Tarifverträge Nachforderungen stellen.

 

Kein Vertrauensschutz für Raser


Einige Arbeitgeber aus der Leiharbeit berufen sich auf diesen so genannten “Vertrauensschutz“, um die Nachforderungen nicht zu bezahlen.

Vertrauensschutz kann es aus Sicht der IG Metall für Arbeitgeber, die bewusst auf Dumping als Geschäftsmodell setzen, nicht geben. Für Thomas Klebe, Justiziar der IG Metall, ist die Lage hier nach wie vor eindeutig:

Mit welchem Recht sollte der Gesetzgeber Milliardenbeträge, die der Sozialversicherung zustehen, an Unternehmen verschenken, die sehenden Auges die Nachzahlungsrisiken bei der Sozialversicherung und den Entgelten eingegangen sind, um, insbesondere in Haustarifverträgen, von niedrigsten Löhnen zu profitieren?

Schließlich genieße ein Raser auch keinen Vertrauensschutz, nur weil er darauf vertraue, nicht erwischt zu werden.



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