DGB will Leiharbeit zum zentralen Thema in Landtagswahlkämpfen machen

29.12.2010 | Landtagswahlen 2011

DGB will Leiharbeit zum zentralen Wahlkampfthema machen

Michael Sommer, Vorsitzender des DGB

DGB-Chef Michael Sommer hat angekündigt, Leiharbeit zum zentralen Thema der kommenden Landtagswahlkämpfe zu machen. Die Gewerkschaften würden den politischen Druck erhöhen, um weitergehende Regelungen gegen den Missbrauch von Leiharbeit zu erzwingen.

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, hat angekündigt, das Thema Leiharbeit in den kommenden Monaten ganz oben auf die politische Agenda zu setzen. Die Gewerkschaften würden sich „nicht damit abfinden, dass Leiharbeit immer mehr zum Instrument von Lohndumping“ gemacht wird.

Mit Hinblick auf die anstehenden Wahlkämpfe wolle man „den politischen Druck so erhöhen, dass wir zu einer anderen Regelung kommen, als sich die Bundesregierung das heute vorstellt“. Das könne durchaus als Drohung verstanden werden, erklärte Sommer im Interview mit dem Südwestrundfunk (SWR). Bis Ende März werden die Landtage in Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz und die Bürgerschaft in Hamburg neu gewählt.

 

Bundesregierung will Leiharbeitsfirmen nicht „überfordern


Hinsichtlich einer Neuregelung der Bezahlung von Leiharbeit ringt die schwarz-gelbe Koalition seit Monaten um eine gemeinsame Position. Wesentlich schneller reagierte die Bundesregierung nun auf die Warnung vor einer Pleitewelle unter Leiharbeitsfirmen. Die Beitragsnachforderungen in Folge des Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gegen die christlichen Gewerkschaftsorganisationen, bedrohe die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Unternehmen, prophezeite der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP).

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) versicherte daraufhin, man sehe „rechtliche und technische Möglichkeiten, die Ansprüche der Solidargemeinschaft zu sichern, ohne dabei die betroffenen Unternehmen wirtschaftlich zu überfordern“.

Beobachter rechnen damit, dass in der noch ausstehenden schriftlichen Urteilsbegründung die Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) auch rückwirkend für ungültig erklärt werden. Dann müssten sich die betroffenen Firmen auf erhebliche Nachzahlungen von Löhnen und Sozialbeiträgen einstellen.



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