Die Politik und der Gesetzgeber können die Bedingungen in der Leiharbeit entscheidend verbessern. Deshalb machen wir gemeinsam Druck für faire Standards in der Leiharbeit.
Im Zuge der Deregulierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes können Leiharbeitskräfte unbefristet verliehen werden, auch über Jahre. So ist dem systematischen und dauerhaften Ersatz der Festangestellten durch Leiharbeitskräfte Tür und Tor geöffnet. Deshalb sollten Leiharbeitskräfte nur befristet eingesetzt werden können.
Vom gesetzlich vorgeschriebenen Gleichstellungsgrundsatz kann mittels Tarifvertrag abgewichen werden. Das rief die sog. „christlichen Gewerkschaften“ auf den Plan, die den Arbeitgebern Dumpingtarifverträge anboten und mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) auch abschlossen. Dadurch war es der DGB-Tarifgemeinschaft nicht mehr möglich, mit dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) Tarifverträge mit dem Grundsatz „Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“ abzuschließen. Die Tariföffnungsklausel muss aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gestrichen werden. Wir fordern mindestens eine Regelung, die den Gleichstellungsgrundsatz ab einer gewissen Überlassungsdauer zur Pflicht macht.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Festanstellung ist eine alternative Perspektive für Beschäftige in Leiharbeit. Nach einer gewissen Zeit der Tätigkeit in einem Entleihunternehmen müssen die Arbeitgeber die Leiharbeitskraft fest anstellen. Diese Alternative birgt jedoch das Risiko, dass die Entleihbetriebe dem Beschäftigten kurz vor Ablauf der Frist kündigen.
Eine weitere Alternative kann die vorrangige Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern sein, wenn im Entleihbetrieb freie Stellen zu besetzen sind.
Schlagen Sie nach und reden Sie mit!