Obwohl ein Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung in wechselnden Unternehmen erbringt, ist er fest angestellt bei seiner Verleihfirma. Mit ihr schließt er einen normalen Arbeitsvertrag, der Gehalt, Urlaubsanspruch etc. regelt. Die Leiharbeitsfirma muss unbedingt eine Erlaubnis der Bundesagentur…